Bearbeitung von Schadstellen mit vom Teil gezogenen Originalfäden in Kettrichtung (senkrecht) sowie Schußrichtung (waagerecht) gemäß des vorliegenden Musters. In Ausnahmefällen wird Fremdmaterial verwendet, wenn der Farbton des Oberstoffes farblich so angegriffen ist, dass eine Verwendung von Fremdfäden günstiger erscheint.
Manche Tuche werden seitens des Herstellers/Webers auf der Oberseite veredelt. Diese Veredelung verleiht der Oberseite einen leichten Glanzcharakter. Der Einzelfaden hat aufgrund seiner wechselnden Gewebelage diese Veredelung nur punktuell. Das Ergebnis einer Kunststopfarbeit mit den Originalfäden kann aufgrund dessen einen matter abweichenden Ton erzielen.
Selbstverständlich bemühen wir uns, bei stark abweichend zu erwartenden Ergebnissen einen Fremdfaden zu besorgen. Hierbei müssen sowohl Fadenstärke, Faden-Materialbeimischungen & Farbton Berücksichtigung finden.
Bei zwei- oder mehrfarbigen Tuchen ist zu berücksichtigen, dass der hellere- bzw. der dunklere Faden im Farbbild dominant verbleiben können, was ein insgesamt helleres, oder dunkleres Ergebnis der Kunststopfarbeit zur Folge hat.
Dehalb sind wir im Sinne des bestmöglich zu erzielenden Ergebnisses dazu übergegangen, viele dieser zweifarbigen/mehrfarbigen Tuche per Einwebearbeit zu bearbeiten.
Diese Einwebearbeiten führen wir größtenteils bei zweifarbig gemusterten Tuchen aus, sowie bei mehrfarbig gemusterten Tuchen. Die Einwebearbeit ist eine Kunststopfähnliche Bearbeitungsform, bei der von einem Stoffstück ausgegangen wird, dass zuvor aus der Ware, oder einem mitgesendeten Stoffstück (bzw. eines bestehenden Anzugs-Bestandteiles) mitgesendet wird. Kett- und Schußfäden werden wie bei Kunststopfarbeiten einzeln verwebt.
Bei allen erforderlichen Stoffentnahmen hat der Kunde sich mit seiner Unterschrift auf dem der Sendung beigefügten Auftragserteilung zu Kunststopfarbeiten bereit erklärt. Sollte unsere Kundschaft im Einzelfall eine Stoffentnahme nicht wüschen, so hat der Kunde dies nach Ansicht und Bestätigung unserer Prämissen explizit in unserer Auftragserteilung anzugeben. Eine Vorab-Rücksprache mit dem Endkunden ist hierbei nicht von Nöten, da die fachliche Beurteilung alleine uns als Fachbetrieb obliegt.
Einwebearbeiten haben eine viereckige/rechteckige Form, da wir die vom Weber vorgegebene Kett- und Schußlinie einhalten müssen. Diese Einwebearbeiten müssen etwas größer gefasst werden, um einen nötigen Mindestabstand zum Defekt einzuhalten.
Bei Hosen wird die Stoffentnahme aus einer der linken Hosen-Hintertaschen entnommen, sofern beide Taschen vorhanden sind. Diese Tasche wird anschließend zugeheftet. Weitere Möglichkeiten der Stoffentnahme bestehen im Längen-Saumbereich. Diese Entnahmestellen werden nur im Umfeld geheftet.
Bei Jacken wird die Stoffentnahme entweder aus der Brusttasche außen links entnommen- dieser Entnahmebereich wird anschließend ohne Stoffersatz zugeheftet, oder aus dem Innenbesatz des Revers.
Dieser Bereich im Innenbesatz des Revers wird anschließend fachgerecht mit Futterstoff geschlossen. Hierbei ist eine vorherige Absprache mit dem Kunden nur von Nöten, wenn dieser in seiner Auftragserteilung nicht explizit auf die Nichtentnahme aus einem benannten Bereich, Innenrevers, Saum, Hintertasche, Brusttasche etc. ausdrücklich hingewiesen hat. Es besteht kein Reklamationsgrund für den verwendeten Ersatz-Futterstoff, eine passenste Variante darf vorausgesetzt werden.
Ansonsten gilt die Unterschrift auf der Auftragserteilung, in der die Lieferbedingungen anerkannt werden der gleichsamen Akzeptanz unserer Lieferbedingungen und unseren AGB.